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Wie sieht es mit der Vertraulichkeit bzgl. Inhalten aus den Briefsendungen aus?

Alle unsere Mitarbeitenden unterstehen einerseits dem Postgeheimnis. Andererseits haben wir mit unseren Mitarbeitenden im ScanCenter Zusatzvereinbarungen zur Geheimhaltungspflicht abgeschlossen. Sollten diese also während der Verrichtung ihrer Arbeit irgendetwas bzgl. der in den Briefsendungen beinhalteten Daten mitbekommen, sind sie zur Schweigepflicht gezwungen und dürfen diese unter keinen Umständen an Dritte weitergeben.