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Gefahrgut

Gefahrgut innerhalb Liechtenstein/Schweiz oder ins Ausland versenden

Viele Güter gelten für den Versand als gefährlich. Dies trifft auch auf scheinbar harmlose Dinge wie Parfüm, Mobiltelefone, Lithiumbatterien oder Alkohol, aber auch auf verschiedene biologische oder chemische Substanzen zu. Erfahren Sie hier alles, was Sie über das Versenden von gefährlichen Gütern wissen und beachten müssen.

Gefahrgut innerhalb der Schweiz und Liechtenstein

Für die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein bietet Ihnen die Post ein umfassendes Angebot für den Versand von Gefahrgut an.

Das Angebot unterscheidet sich je nach Versandkanal, Art des Gefahrguts, Menge der verpackten Güter pro Versandstück und Menge der versendeten Güter pro Beförderungseinheit.

Für den Paketkanal haben wir ein Standardangebot geschaffen, damit Sie Ihre im Paketkanal erlaubten gefährlichen Güter sicher und kostengünstig versenden können.

Im Briefkanal zugelassen sind «Freigestellte medizinische/veterinärmedizinische Laborproben», «Gebrauchtes medizinisches Instrument/Gerät» und «UN3373 – Biologischer Stoff Kategorie B» gemäss ADR.

  • Angebote für Brief- und Paketkanal sowie Transport
  • Gesetzeskonformes Versenden
  • Sicheres Versenden

Was ist Gefahrgut?

Als Gefahrgut werden gefährliche Stoffe, Zubereitungen und Gegenstände bezeichnet, die aufgrund ihrer Eigenschaften für den Transport als gefährlich eingestuft werden.

Die Kriterien, nach denen gefährliche Güter als Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften für die Strasse gelten, sind im «Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse» (ADR) geregelt.

Als gefährlich für den Transport auf der Strasse sind chemische Substanzen oder ansteckungsgefährliche biologische Stoffe, aber auch viele Alltagsprodukte eingestuft, wie beispielsweise:

  • Farben
  • Parfüm
  • Feuerzeuge, Zündhölzer
  • Feuerwerk
  • Verdünner
  • Händedesinfektionsmittel
  • Spraydosen
  • Lithiumbatterien und Geräte, in denen Lithiumbatterien eingebaut sind
  • Reinigungsmittel wie Abflussreiniger und starke Entkalkungsmittel
  • Autobatterien
  • usw.

Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen in der Schweiz gelten auch für Liechtenstein. Die Grundlage für den Transport gefährlicher Güter auf der Strasse finden Sie in den schweizerischen Vorschriften der SDR (Verordnung über den Transport gefährlicher Güter auf der Strasse) und in den internationalen Vorschriften ADR, dem internationalen Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (nachzulesen beim Bundesamt für Strassen (ASTRA)).

Wer diese Vorgaben nicht einhält, macht sich strafbar. Im Zweifelsfall bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Wichtig zu wissen

Zur Beförderung erlaubte Güter

Paketkanal

Im Paketkanal dürfen gefährliche Güter versendet werden, die aufgrund ihrer Eigenschaften oder aufgrund der verpackten Menge teilweise oder vollständig von den Transportvorschriften des ADR freigestellt sind.

Briefkanal

Im Briefkanal dürfen nur gefährliche Güter versendet werden, die als biologischer Stoff, Kategorie B, gebrauchtes medizinisches Instrument, bzw. Gerät oder als freigestellte medizinische oder freigestellte veterinärmedizinische Probe klassiert werden.

Haftung

Haftung des Absenders

Als Absender sind Sie dafür verantwortlich, dass uns nur gefährliche Güter zur Beförderung übergeben werden, die im Brief- oder Paketkanal befördert werden dürfen. Zudem müssen Sie sicherstellen, dass die gefährlichen Güter gemäss den Transportvorschriften für den Transport gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR) korrekt klassiert, gekennzeichnet und verpackt sind. Wer diese Richtlinien nicht einhält, macht sich strafbar. Im Zweifelsfall bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Haftung der Post

Es gelten die Haftungslimiten der gewählten Versandart.

Martin Muster, Leiter Filatelie

Sie haben eine ähnliche Herausforderung?

Unser Filatelie Leiter, Martin Muster, steht Ihnen sehr gerne unkompliziert beratend zur Seite.

Gefahrgut im internationalen Postverkehr versenden

Voraussetzungen

Als Absender gefährlicher Güter sind Sie dafür verantwortlich, dass Sie der Post nur korrekt klassierte, gekennzeichnete und ordnungsgemäss verpackte Gefahrgüter übergeben und die Annahmebeschränkungen der Versandkanäle Brief, Paket und Stückgut beachten.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Als Gefahrgut gilt, was beim Transport die Sicherheit von Personen, Infrastruktur oder Umwelt gefährden kann. Dazu zählen auch alltägliche Produkte wie Parfum, Mobiltelefone Alkohol und mehr. Diese harmlos erscheinenden Artikel haben potenziell gefährliche Eigenschaften. Beispielsweise können sie explosiv, leicht entzündbar, giftig oder ätzend sein.

Im internationalen Postverkehr gelten die gesetzlichen Vorgaben der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO (Dangerous Goods Regulation und Annex 18), sowie der Schweizerischen Lufttransportverordnung (LtV Art. 16).

Gemäss diesen Vorgaben ist es der Post untersagt, ausser wenigen Ausnahmen, gefährliche Güter per Luftpost zu transportieren. Wir befördern nur, was diesen gesetzlichen Vorgaben entspricht. 

Sie als Absender sind für die Einhaltung dieser Vorgaben, sowie für die klare, eindeutige und wahrhaftige Inhaltsdeklaration verantwortlich.

Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie,

… dass Sie diese Vorgaben einhalten und Kenntnis davon genommen haben, dass Ihre Sendung im Rahmen von Sicherheitskontrollen geöffnet werden kann.

… Kenntnis genommen zu haben, dass Sie für die falsche Deklaration und allfälligen Schäden haftbar gemacht werden können und dass dies zu einer Strafverfolgung führen kann.

Kontakt

Wenn Sie Unterstützung beim Versand von gefährlichen Gütern benötigen oder unsicher sind, was Sie bei einer solchen Sendung beachten müssen, wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberatung. Unsere Kundenberaterinnen und Kundenberater sind im Umgang mit gefährlichen Gütern geschult und helfen Ihnen gerne weiter.

  • Telefon +423 399 44 44
  • E-Mail info@post.li