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Vollmachten

Abholung durch Drittperson von Postsendungen

Sie können Ihre verpassten Sendungen nicht selbst am Postschalter abholen? Mit einer Dauervollmacht berechtigen Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, avisierte Sendungen für Sie oder Ihre Firma entgegenzunehmen. Mit einer Einmalvollmacht berechtigen Sie eine Person einmalig, Ihre Sendung entgegenzunehmen.

  • Für eine oder mehrere Personen
  • Geltungsdauer: einmalig, befristet oder bis auf Widerruf
  • Gilt für fast alle Postsendungen, mit Ausnahme von eigenhändigen Sendungen

Adressänderungen und weitere Formulare

Abholung

Gut zu wissen

Eine Vollmacht für die Abholung avisierter Sendungen ist erforderlich, wenn der Name des Abholers nicht mit dem in der Adresse aufgeführten Namen übereinstimmt. Familienangehörige mit gleichem Nachnamen brauchen sich nicht gegenseitig zu bevollmächtigen, sofern sie im gleichen Haushalt wohnen. Der Abholer muss für den Empfang der Sendungen die zuvor zugestellte Abholungseinladung vorlegen. Bevollmächtigte Personen können alle avisierten Sendungen, Behördliche Dokumente sowie Auszahlungsscheine mit Referenznummer für den Vollmachtgeber entgegennehmen. Sie bestätigen den Erhalt der Sendung mit rechtsgültiger Unterschrift. Ausgenommen sind Postsendungen mit der Zusatzleistung Eigenhändig. Diese müssen vom Adressaten persönlich abgeholt werden. Vollmachten können beschränkt als auch unbeschränkt gültig sein und können jederzeit mutiert werden.

Für immer gültig

Dauervollmacht

Mit der Dauervollmacht können Sie mehrere Personen für die Abholung avisierter Postsendungen bevollmächtigen. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, bevollmächtigte Personen hinzuzufügen oder zu löschen. Die Post erfasst Dauervollmachten elektronisch und verwaltet sie zentral. Sie können eine Dauervollmacht mit einem persönlichen Ausweis am Postschalter eröffnen.

Nur für ein Geschäft

Einmalvollmacht

Die Einmalvollmacht ist eine Vollmacht in Papierform. Mit diesem Dokument bevollmächtigen Sie eine Drittperson zur Abholung einer genau bezeichneten Postsendung. Eine Vorlage für eine Einmalvollmacht können Sie hier herunterladen.

Preise

Die geltenden und Vertragsbestandteil bildenden AGB «Postdienstleistungen» sowie «Dauervollmacht» und «Einmalvollmacht» sind einsehbar unter www.post.li/agb.

eine DauervollmachtCHF 30.-
Bevollmächtigte hinzufügenkostenlos
Bevollmächtigte löschenkostenlos
Einmalvollmachtkostenlos
Alle Preise inklusive MwSt.