Vollmachten
Abholung durch Drittperson von Postsendungen
Sie können Ihre verpassten Sendungen nicht selbst am Postschalter abholen? Mit einer Dauervollmacht berechtigen Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, avisierte Sendungen für Sie oder Ihre Firma entgegenzunehmen. Mit einer Einmalvollmacht berechtigen Sie eine Person einmalig, Ihre Sendung entgegenzunehmen.
- Für eine oder mehrere Personen
- Geltungsdauer: einmalig, befristet oder bis auf Widerruf
- Gilt für fast alle Postsendungen, mit Ausnahme von eigenhändigen Sendungen
Abholung
Gut zu wissen
Eine Vollmacht für die Abholung avisierter Sendungen ist erforderlich, wenn der Name des Abholers nicht mit dem in der Adresse aufgeführten Namen übereinstimmt. Familienangehörige mit gleichem Nachnamen brauchen sich nicht gegenseitig zu bevollmächtigen, sofern sie im gleichen Haushalt wohnen. Der Abholer muss für den Empfang der Sendungen die zuvor zugestellte Abholungseinladung vorlegen. Bevollmächtigte Personen können alle avisierten Sendungen, Behördliche Dokumente sowie Auszahlungsscheine mit Referenznummer für den Vollmachtgeber entgegennehmen. Sie bestätigen den Erhalt der Sendung mit rechtsgültiger Unterschrift. Ausgenommen sind Postsendungen mit der Zusatzleistung Eigenhändig. Diese müssen vom Adressaten persönlich abgeholt werden. Vollmachten können beschränkt als auch unbeschränkt gültig sein und können jederzeit mutiert werden.
Für immer gültig
Dauervollmacht
Mit der Dauervollmacht können Sie mehrere Personen für die Abholung avisierter Postsendungen bevollmächtigen. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, bevollmächtigte Personen hinzuzufügen oder zu löschen. Die Post erfasst Dauervollmachten elektronisch und verwaltet sie zentral. Sie können eine Dauervollmacht mit einem persönlichen Ausweis am Postschalter eröffnen.
Preise
Die geltenden und Vertragsbestandteil bildenden AGB «Postdienstleistungen» sowie «Dauervollmacht» und «Einmalvollmacht» sind einsehbar unter www.post.li/agb.
eine Dauervollmacht | CHF 30.- |
Bevollmächtigte hinzufügen | kostenlos |
Bevollmächtigte löschen | kostenlos |
Einmalvollmacht | kostenlos |