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Zustellermächtigung

Pakete trotz Abwesenheit empfangen

Sie erhalten regelmässig Pakete, sind aber oft nicht zu Hause, wenn unser Paketbote vorbeikommt? Wenn Sie Ihre Pakete trotzdem zu Hause empfangen möchten, lassen Sie diese von uns deponieren oder an einen von Ihnen bestimmten Nachbarn zustellen. So erhalten Sie Ihr Paket ohne Verzug. Es erfolgt in diesem Fall keine schriftliche Abholungseinladung

Zustellung von Paketen

Sendung nachträglich erhalten

Erhalten Sie Ihr Paket trotz Abwesenheit

Pakete deponieren lassen eignet sich für Privatkunden, die ihre Sendungen schnell empfangen wollen – auch, wenn sie nicht zu Hause sind.

  • Der Gang zur Filiale, um die verpasste Sendung abzuholen, entfällt
  • Erhalt Ihrer Pakete ohne Verzug

Die Deponierungsorte müssen frei zugänglich, von der Strasse nicht einsehbar und wettergeschützt sein. Andernfalls (oder bei unklarer Ortsangabe) erfolgt keine Zustellung. In diesem Fall erhalten Sie eine Abholungseinladung.

Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen beispielsweise zur Verfügung:

  • Bei der Treppe / im Treppenhaus
  • Beim Hauseingang
  • Bei der Briefkastenanlage

Haftung

Pakete deponieren lassen eignet sich für Privatkunden, die ihre Sendungen schnell empfangen wollen – auch, wenn sie nicht zu Hause sind.

Füllen Sie das untenstehende Formular aus und berechtigen Sie damit die Liechtensteinische Post AG, Pakete, die nicht ins Ablagefach ihres Briefkastens gelegt werden können, an einer dafür vorgesehenen Stelle zu deponieren.

Die Zustellermächtigung gilt nicht für folgende Sendungen

  • Sendungen gegen Unterschrift
  • Dispoboxen
  • anderslautende Wünsche des Absenders (gemäss Zustellanweisung)
  • kostenpflichtige Sendungen (gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen «Postdienstleistungen» der Liechtensteinischen Post AG)

Formular

Füllen Sie das beiliegende Formular aus und berechtigen Sie damit die Liechtensteinische Post AG, Pakete, die nicht ins Ablagefach ihres Briefkastens gelegt werden können, an einer dafür vorgesehenen Stelle zu deponieren.

Bitte via e-ID einloggen um das Formular ausfüllen zukönnen.

Als Firmenkunde bitte mit der privaten e-ID einloggen. Wichtig: Die einloggende Privatperson muss für die Firma gemäss HR-Auszug zeichnungsberechtigt sein.

Login mit eID

Sollten Sie keine eID besitzen, wenden Sie sich gerne an den nächsten Postschalter.
Unsere Mitarbeitenden helfen Ihnen gerne weiter.