Sollte Ihre Sendung zollpflichtig sein, erhalten Sie die Veranlagungsverfügung für die Zollabgaben von der Post in elektronischer Form. Die Veranlagungsverfügung für die MWST-Abgaben erhalten Sie von der EZV direkt. Für die elektronische Form müssen Sie sich selber mit der EZV in Verbindung setzen.