Der Zuschlag in Höhe von CHF 13.00 wird erhoben, wenn die Einfuhr einer Ware einem nichtzollrechtlichen Erlass (NZE) unterliegt, z.B. für Edelmetalle, CITES, oder einer Zusatzabgabe (Alkohol, Tabak).
Der Zuschlag in Höhe von CHF 13.00 wird erhoben, wenn die Einfuhr einer Ware einem nichtzollrechtlichen Erlass (NZE) unterliegt, z.B. für Edelmetalle, CITES, oder einer Zusatzabgabe (Alkohol, Tabak).