Zugangspunkte finden

Wann wird der Zuschlag für die Verzollung von Sendungen, die einem „nichtzollrechtlichen Erlass“ (NZE) oder einer Zusatzabgabe unterliegen, erhoben?

Der Zuschlag in Höhe von CHF 13.00 wird erhoben, wenn die Einfuhr einer Ware einem nichtzollrechtlichen Erlass (NZE) unterliegt, z.B. für Edelmetalle, CITES, oder einer Zusatzabgabe (Alkohol, Tabak).