Die Post erhebt den Zuschlag, wenn sie
- eine Sendung wegen fehlender, unglaubwürdig oder unvollständig ausgefüllter Zolldokumente nicht verzollen kann und daher öffnen muss;
- eine Sendung wegen fehlender oder unvollständig ausgefüllter Zolldokumente oder aufgrund des Inhalts zwischenlagern muss, bis die fehlenden Informationen oder Entscheide des Empfängers oder der Zollbehörden für die Verzollung eingegangen sind.
Der Zuschlag für die Besichtigung, Wertabklärung und Lagerung wird nur einmal pro Sendung erhoben; er beträgt CHF 13.00 exkl. MWST. Auf abgabefreien Sendungen wird kein Zuschlag erhoben.
Weisen Sie Ihren Versender darauf hin, dass er die Postsendung ausreichend zu deklarieren hat. Er muss auf der Sendung den Sendungsinhalt und eine Warenwertangabe für die Verzollung (entweder in Form einer Zolldeklaration CN22/CN23 oder einer Handelsrechnung) anbringen. Diese Zolldokumente müssen aussen an der Sendung angebracht sein.