Oft sind Sendungen bei einer lokalen Zollstelle im Bestimmungsland gelagert, weil entweder der Empfänger den Status als Selbstverzoller hat oder die Inhaltsdeklaration für den ausländischen Zoll ungenügend ist.
In der Regel benachrichtigt die Postgesellschaft im Einfuhrland in diesen Fällen den Empfänger. Sollte dem nicht so sein, können Sie sich als Empfänger mit Ihrer Poststelle oder direkt mit der zuständigen Zollstelle in Verbindung setzen.
Wenn die Kontaktaufnahme erfolglos bleibt oder wenn Ihnen die Zollstelle nicht bekannt ist, wenden Sie sich bitte an uns. Wir bitten die ausländische Postverwaltung dann um genauere Informationen und klären ab, wie Sie weiter vorgehen müssen.