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Wo finde ich eine Liste der nicht zugelassenen Inhalten?

Unter bestimmten Bedingungen zugelassene Inhalte

Gefahrgut:
In wenigen Ausnahmefällen dürfen gegen Einholung einer obligatorischen Sonderbewilligung nach ausgewählten Ländern in beschränkten Mengen gefährliche Güter ins Ausland spediert werden. Weitere Informationen können unter Gefahrgut abgerufen werden (siehe”Services” im Service Guide Online).

Pässe:
Sendungen mit Pässen werden vom Zoll des Bestimmungslandes genau kontrolliert. Diese Zollkontrollen können zu Verspätungen und sogar bis hin zu Beschlagnahmungen der Sendungen führen. Bitte beachten Sie, dass für gewisse Länder bezüglich der Einfuhr von Pässen restriktive Bestimmungen gelten. Informieren Sie sich vor einem Versand bei den zuständigen Behörden des Bestimmungslandes.

Persönliche Effekten:
Die Einfuhr von persönlichen Effekten, wie gebrauchte Kleider und Schuhe o.ä., kann durch die Zollabfertigung verzögert werden und mit zusätzlichem Aufwand verbunden sein. Länderspezifische Informationen können bei unserem URGENT-Kundendienst unter 0800 45 45 45 eingeholt werden.

1. Verbotene Inhalte

  • Druckerpatronen und Toner in alle nichteuropäischen Länder (Zone 2 für Briefsendungen / Zonen 4-6 für URGENT / PostPac International) sowie nach Grossbritannien und Nordirland
  • Kohlendioxid
  • Verdichtete Gase
  • Explosive Stoffe
  • Entzündliche Stoffe
  • Radioaktive Stoffe
  • Oxidträger, organische Peroxide
  • Giftige Stoffe
  • ätzende Stoffe
  • Gefährliche Stoffe (wie z. B. Trockeneis, Asbest, magnetische Stoffe)
  • Waffen, Kriegsmaterial und Munition
  • Lebende Tiere (Ausnahmen: Bienen, Blutegel, Seidenraupen, Schmarotzer und Zerstörer schädlicher Insekten)
  • Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe (Ausnahmen: Stoffe, die zu medizinischen oder wissenschaftlichen Zwecken nach Ländern versandt werden, in denen diese zugelassen sind)
  • Unzüchtige und unsittliche Gegenstände
  • Banknoten und Edelmetall (Valoren B) 

2. URGENT-Sendungen:

Verbotener oder bedingt zugelassener Sendungsinhalt
  • Der Versand von Gefahrgut im Sinne der IATA und des ADR (Luft- und Strassentransportgesetz) mit URGENT ist strikt verboten.
  • Der Versand von “Samsung Galaxy Note 7” ist bis auf Weiteres verboten. 

Beispiele (Achtung: Liste ist nicht vollständig):

  • Explosive, leicht entzündliche, radioaktive oder andere gefährlichen Stoffe
  • Stoffe, die für das Personal der Post und von TNT, für andere Sendungen oder die Einrichtungen der Post und von TNT eine Gefahr darstellen
  • Lebende Tiere
  • Pflanzen
  • Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe (z. B. Beruhigungsmittel, Halluzinogene, Weckamine)
  • Unzüchtige oder unsittliche Gegenstände
  • Kriegsmaterial und Waffen
  • Medikamente an Privatpersonen (Ausnahme: an Ärzte, med. Institute und Apotheken adressierte Sendungen)
  • Wertpapiere (Valoren A)
  • Banknoten und Edelmetalle (Valoren B)
  • Uhren und Bijouterie
  • Urnen. 
Bedingt zugelassener Sendungsinhalt:

Unter bestimmten Bedingungen sind Ausnahmen beim Versand von Gefahrgut möglich (vor allem für Güter zu medizinischen oder wissenschaftlichen Zwecken). Der Versand von Nahrungsmitteln und/oder verderblichen Gütern mit URGENT ist nur bedingt zugelassen.