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Global Post

Wegfall der Freigrenze von € 22 im Warenverkehr mit der EU

Ab dem 1. Juli 2021 fällt die Freigrenze von € 22 im Postversand in die Europäischen Union (EU) weg. Ab diesem Zeitpunkt wird bereits ab dem ersten Euro die Einfuhrumsatzsteuer des Empfangslandes erhoben. Versenden Sie mit Incoterm DAP1), wird der Betrag bei der Zustellung vom Empfänger erhoben, wählen Sie Incoterm DDP2) gibt es verschiedene Optionen der abgabefreien Zustellung auch in der EU.

Sie besitzen eine AT-UID/EORI
B2C: Der Import in die EU erfolgt über Österreich mit dieser AT-UID/EORI zu den österreichischen Umsatzsteueransätzen und die Sendungen gehen nach erfolgter Einfuhr als Direct Entry-Sendungen an den Empfänger in der EU. Dabei gilt es zu beachten, dass die Schwellenwerte innerhalb der EU für Lieferungen ohne lokale Registrierung immer noch gültig sind.
B2B: Die österreichische Einfuhranmeldung erfolgt ebenfalls über die AT-UID/EORI Ihres Unternehmens. Da die Lieferung an einen Empfänger mit eigener UID erfolgt, wird dafür das sogenannte unbare Verfahren angewandt. In diesem Fall wird nicht die österreichische Einfuhrumsatzsteuer erhoben, sondern die Umsatzsteuer im Empfangsland auf Basis der entsprechenden Interstat-Meldung zwischen Ihrer AT-UID und derjenigen des Empfängers.

Sie besitzen keine AT-UID/EORI:
Österreich gewährt als einziges Land in der EU Firmen, welche keinen Sitz in der EU haben, den Zugang zu einer AT-UID/EORI. Diese Registrierung kann über das Finanzamt Graz beantragt werden.
1. DAP steht für Delivered At Place = Geliefert benannter Bestimmungs- ort. DAP ersetzt faktisch die früheren Klauseln DES, DEQ (dafür stattdessen auch DAT), DAF und DDU. Der Verkäufer trägt alle Kosten und Gefahren bis zum vereinbarten Bestimmungsort.
2. DDP steht für Delivered, Duty paid = geliefert verzollt: «Geliefert verzollt» bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn er die zur Einfuhr freigemachte Ware dem Käufer auf dem ankommenden Beförderungsmittel entladebereit am benannten Bestimmungsort zur Verfügung stellt.

Electronic Advance Data (EAD)

Ab dem 1. Januar 2021 wird im internationalen Warenverkehr die Vorankündigung des Sendungsinhalts an die empfangende Zollverwaltung obligatorisch. Deshalb müssen Warenbriefe und Pakete ab diesem Zeitpunkt im Versandtool der Liechtensteinischen Post AG (www.versandtool.li) erfasst oder am Postschalter unter Angabe dieser Informationen uns übergeben werden.

Leider wird es ab 1. Januar 2021 nicht mehr möglich sein, physische Formulare der Schweizerischen Post oder deren Web-Applikation dafür zu nutzen. Gerne richten wir Ihnen für Ihr Unternehmen einen Zugang auf unserem Versandtool ein. Melden Sie sich einfach bei unserem Kundendienst (+423 399 44 44) mit Ihrem Anliegen.

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