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Zeitungen

Regelmässig erscheinende Publikation

Nicht jede regelmässig erscheinende Publikation ist eine Zeitung. Erst eine gewisse Periodizität, eine Mindestauflage, ein Mindestumfang, die Beglaubigung der abonnierten Auflage und weitere Faktoren machen aus einer Publikation eine Zeitung.

Als Zeitungen gelten Publikationen, die

  • vierteljährlich mindestens einmal erscheinen
  • mit den Beilagen nicht mehr als 1 kg wiegen
  • pro Ausgabe mindestens 1000 Exemplare an mindestens 1000 Abonnenten oder Mitglieder versenden. Mischformen zwischen Abo- und Mitgliederpresse sind zulässig
  • nicht überwiegend Geschäftszwecken dienen und nicht für Produkte und Dienstleistungen werben, sondern die Öffentlichkeit stetig über Tagesereignisse, Zeit- oder Fachfragen informieren. Zwei Dinge sind dafür entscheidend: der Gesamteindruck der Zeitung und eine presseübliche Berichterstattung. Eine presseübliche Berichterstattung ist kontinuierlich, aktuell, mit publizistischem Gehalt und vielfältigen Beiträgen. Die eigens dafür eingesetzte Redaktion oder Nachrichtenagentur steht als Garant
  • einen redaktionellen Anteil von mindestens 30 Prozent aufweisen. Als redaktionelle Beiträge gelten Teile, die die verantwortliche Redaktion auswählt, bearbeitet oder gestaltet, um die Leser zu informieren, zu unterhalten, zu bilden. Nicht dazu gehören sämtliche Arten von offener oder versteckter Werbung. Das sind namentlich Reklamen, Inserate und andere Beiträge, die auffällig ausführlich über das Unternehmen oder die angebotenen Produkte und Dienstleistungen berichten
  • die über einen Umfang von mindestens sechs A4-Seiten verfügen (oder dementsprechend in einem anderen Format z. B. drei Seiten im Format A3 oder 12 Seiten im Format A5 usw.)
  • keine Gratispublikationen sind
  • eine Auflage von mindestens 1000 abonnierten Exemplaren aufweisen. Die Auflage muss durch eine unabhängige, anerkannte Prüfstelle beglaubigt sein