EU-Zollreform ab 1. Juli 2026: Wichtige Änderungen für Ihre Warensendungen in die EU
Die Europäische Union hat im Februar 2026 eine weitreichende Reform des Zollrechts beschlossen, die den internationalen E-Commerce grundlegend verändern wird. Diese Änderungen betreffen alle Unternehmen, die Warensendungen aus Liechtenstein in die EU versenden.
Wir möchten Sie frühzeitig und transparent informieren, auch wenn zum heutigen Zeitpunkt noch nicht alle operativen Details abschliessend geklärt sind.
Was Sie jetzt wissen müssen
Ab dem 1. Juli 2026 tritt die erste Stufe der EU-Zollreform in Kraft:
- Neue fixe Zollgebühr: EUR 3 pro Artikel (je unterschiedlicher Zolltarifnummer / HS-Code) auf alle Warensendungen in die EU mit einem Warenwert unter EUR 150.
- Betroffen sind: alle Sendungen im IOSS-Verfahren sowie alle postalischen Sendungen (B2B, B2C, C2C) – mit Ausnahme von Geschenksendungen mit einem Warenwert bis EUR 45.
- Freihandelsabkommen bieten keinen Schutz: die Abgabe ist als Lenkungsabgabe konzipiert und unabhängig von bestehenden Präferenzregelungen.
Ab 1. November 2026 ist zudem eine zusätzliche EU-Bearbeitungsgebühr von voraussichtlich EUR 2 pro Sendung geplant.
Wir bei der Liechtensteinischen Post bereiten uns intensiv auf diese Veränderungen vor: unsere Systeme, Prozesse und Datenabläufe werden den neuen Anforderungen angepasst. Wir stellen sicher, dass Sie auch weiterhin zuverlässige Versandlösungen in die EU nutzen können.
Da die EU die Ausführungsbestimmungen erst am 3. Juni 2026 finalisiert hat, sind einzelne operative Details derzeit noch in Klärung.
Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen in die Liechtensteinische Post und begleiten Sie verlässlich durch diese regulatorische Veränderung.


