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Kann ich bei Rücksendung ins Ausland die bei der Einfuhr bezahlten staatlichen Abgaben für Zoll und Einfuhrsteuer zurückfordern?

Ja, für Warensendungen, welche wegen Annahmeverweigerung, Rückgängigmachung des Verkaufes, Rücksendungen wegen Nichtgefallens, Beschädigung oder Mängel an den Absender zurückgeschickt werden.

Dies gilt nicht für Sendungen, bei welchen von Beginn an klar war, dass sie nur temporär in die Schweiz eingeführt werden.

Detaillierte Informationen finden Sie hier.