Sie können diesen Wunsch der Postverzollung melden (postzoll@post.li) und Ihr ZAZ-Konto Zoll oder Ihr ZAZ-Konto MWST angeben. Einfuhrzölle und Einfuhrsteuer belasten wir den jeweiligen Konten; die Verzollungsgebühren verrechnen wir über Ihre Monatsrechnung der Post oder als Nachnahme bei der Paketzustellung.