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Sie kön­nen Ihren Nach­for­schungs­an­trag bei jeder Post­stel­le oder im In­ter­net auf­ge­ben.

Benötigte Angaben

Ab­sen­der, Emp­fän­ger, Auf­ga­be­da­tum, Auf­ga­be­num­mer, Kopie der Auf­ga­be­quit­tung, In­halt, Wert des In­halts (evtl. Rech­nungs­ko­pie).

Nach­for­schung di­rekt on­line in Auf­trag geben

Es gilt Folgendes zu beachten

Bei nach­weis­bar rich­ti­ger Zu­stel­lung der ge­such­ten Sen­dung, ge­mäss den all­ge­mei­nen Ge­schäfts­be­din­gun­gen der Post, ver­pflich­tet der Auf­trag­ge­ber sich nach Ab­schluss der Nach­for­schun­gen pro volle und an­ge­bro­che­ne Vier­tel­stun­de Zeit­auf­wand CHF 15.00 zu be­zah­len.

AGBs der Liech­ten­stei­ni­schen Post AG

Nachforschung Ausland

Ein Nach­for­schungs­be­geh­ren kann durch­ge­führt wer­den, wenn zwi­schen dem Auf­ga­be­tag und der Ein­lei­tung der Nach­for­schung nicht mehr als ein hal­bes Jahr ver­gan­gen ist.

Bitte be­ach­ten Sie, dass eine Nach­for­schung bis zu zwei Mo­na­te dau­ern kann. Der Auf­trag­ge­ber er­mäch­tigt die Post, bei Be­darf Straf­an­zei­ge wegen Ver­lusts der Sen­dung ein­zu­rei­chen und den zu­stän­di­gen Po­li­zei­or­ga­nen die An­ga­ben im vor­lie­gen­den Nach­for­schungs­be­geh­ren und sei­nen An­hän­gen wei­ter­zu­ge­ben.