Sie können Ihren Nachforschungsantrag bei jeder Poststelle oder im Internet aufgeben.
Benötigte Angaben
Absender, Empfänger, Aufgabedatum, Aufgabenummer, Kopie der Aufgabequittung, Inhalt, Wert des Inhalts (evtl. Rechnungskopie).
Nachforschung direkt online in Auftrag geben
Es gilt Folgendes zu beachten
Bei nachweisbar richtiger Zustellung der gesuchten Sendung, gemäss den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Post, verpflichtet der Auftraggeber sich nach Abschluss der Nachforschungen pro volle und angebrochene Viertelstunde Zeitaufwand CHF 15.00 zu bezahlen.
AGBs der Liechtensteinischen Post AG
Nachforschung Ausland
Ein Nachforschungsbegehren kann durchgeführt werden, wenn zwischen dem Aufgabetag und der Einleitung der Nachforschung nicht mehr als ein halbes Jahr vergangen ist.
Bitte beachten Sie, dass eine Nachforschung bis zu zwei Monate dauern kann. Der Auftraggeber ermächtigt die Post, bei Bedarf Strafanzeige wegen Verlusts der Sendung einzureichen und den zuständigen Polizeiorganen die Angaben im vorliegenden Nachforschungsbegehren und seinen Anhängen weiterzugeben.