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Was geschieht mit MPS (Lieferung besteht aus mehreren Postsendungen) und was, wenn ein MPS nicht erkannt wurde?

Die Post kennt keine Sammelsendungen und ist auch logistisch nicht in der Lage, Pakete aus einer Sammelsendung nacheinander zu verarbeiten und entsprechend zu erkennen. Darum ist der Absender angewiesen, jedem Paket eine korrekte Handelsrechnung beizufügen, in der er den exakten Wert des Paketes angibt.


Sofern die Postverzollung erkennt, dass es sich bei einer Sendung um eine Sammelsendung handelt, passt sie den Warenwert entsprechend an, z.B. mit dem Vermerk «1 von 5 Paketen». Dabei sind aber fünf Verzollungen notwendig, die einzeln verrechnet werden.

Falls die Sendung nicht als Sammelsendung erkannt wurde, kann die Post bei der Eidg. Zollverwaltung (EZV) einen Korrekturantrag stellen um die Differenz der zu viel bezahlten Einfuhrsteuer zurückzufordern. Entscheidend ist, dass die Anzahl der Packstücke auf der Handelsrechnung, oder auf dem Paket ersichtlich ist. Die Bearbeitungskosten für diese Rückforderung beträgt CHF 44 und muss dem Auftraggeber (Empfänger) weiterverrechnet werden.