Als juristische Person können Sie eine allfällige MWST-Rückforderung mit der Veranlagungsverfügung beantragen. Ausserdem berechtigt die Veranlagungsverfügung zum Abzug der Vorsteuer. Privatpersonen benötigen keine Veranlagungsverfügung.
Als juristische Person können Sie eine allfällige MWST-Rückforderung mit der Veranlagungsverfügung beantragen. Ausserdem berechtigt die Veranlagungsverfügung zum Abzug der Vorsteuer. Privatpersonen benötigen keine Veranlagungsverfügung.