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Welche Briefpost wird geöffnet und eingescannt?

Geöffnet, eingescannt und elektronisch eingeliefert, werden folgende Postsendungen:

  • Briefpost (A-/B-Post), dazu gehört auch mit «persönlich» oder «vertraulich» adressierte Briefpost
  • Adressierte Werbesendungen mit bis zu 10 Seiten Inhalt (Hinweis: bei der Verarbeitung von mehrseitigen Werbesendungen werden Hefte und Broschüren für den Scan-Vorgang aufgetrennt)

Bei den folgenden Briefsendungen kann die Verarbeitungsart gewählt werden, ob die Briefpost geöffnet und eingescannt oder ob sie ihnen ungeöffnet zugestellt werden sollte:

  • Eingeschriebene Briefpost
  • Behördliche Briefpost

Dies können sie in der Vollmachtserklärung entsprechend auswählen.