Geöffnet, eingescannt und elektronisch eingeliefert, werden folgende Postsendungen:
- Briefpost (A-/B-Post), dazu gehört auch mit «persönlich» oder «vertraulich» adressierte Briefpost
- Adressierte Werbesendungen mit bis zu 10 Seiten Inhalt (Hinweis: bei der Verarbeitung von mehrseitigen Werbesendungen werden Hefte und Broschüren für den Scan-Vorgang aufgetrennt)
Bei den folgenden Briefsendungen kann die Verarbeitungsart gewählt werden, ob die Briefpost geöffnet und eingescannt oder ob sie ihnen ungeöffnet zugestellt werden sollte:
- Eingeschriebene Briefpost
- Behördliche Briefpost
Dies können sie in der Vollmachtserklärung entsprechend auswählen.