Die Postverzollung der Schweiz blockiert falsch oder ungenügend deklarierte Importsendungen. Als Empfänger werden Sie mit einem Benachrichtigungsschreiben aufgefordert, die fehlenden Angaben nachzuliefern. Bei der Zustellung können Sie anschliessend zwischen den zwei folgenden Möglichkeiten wählen:
- Sie liefern der Postverzollung die benötigten Angaben, lösen somit die Sendung aus und bezahlen die zusätzlichen Bearbeitungsgebühren bei der Zustellung der Sendung an Ihrem Domizil.
- Sie wollen für den Fehler des Absenders nicht bezahlen und verweigern demnach die Zustellung. Die Postverzollung sendet die Sendung dem Absender wieder zurück.
Weitere Details zu den entstehenden Gebühren sind unter Abgaben, Gebühren/Zuschläge (Besichtigung, Wertabklärungen und Lagerung) zu finden.