Zolldienstleistungen
Alles rund ums Importieren und Exportieren
Die umfassende Informationssammlung für alle Kunden, die regelmässig Güter importieren und exportieren. Die Postverzollung kümmert sich sowohl um die Einfuhrabfertigung von Einzelsendungen, die über das Postnetzwerk nach Liechtenstein gelangen, als auch um Massensendungen aus dem E-Commerce-Bereich im internationalen Warenverkehr. Diese Dienstleistungen werden am Standort in Schaan als Zoll- und Versandeinheit (ZVE) erbracht.
Dank unseres Grenzstandorts in Schaanwald sind zudem Speditionsverzollungen für Geschäftskunden und Privatpersonen möglich. Im Einklang mit den Vorschriften des internationalen Warenverkehrs erfolgt die Zollabwicklung unter Einhaltung aller geltenden Gesetze und Bestimmungen.
Im Auftrag des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) erhebt die Liechtensteinische Post AG Steuern, Abgaben und Gebühren auf eingeführte Waren. So stellen wir sicher, dass der gesamte Prozess der Sendungsabwicklung im internationalen Warenverkehr reibungslos, effizient und rechtlich korrekt erfolgt.
Reibungsloser Ablauf
Grenzenlose Paketlogistik
Die Liechtensteinische Post AG und seine Logistikpartner sind die richtigen Partner, wenn es darum geht, Waren weltweit zu versenden oder zu empfangen. Die breite Angebotspalette reicht vom Versand eines einzelnen Pakets bis zu firmen- oder branchenspezifischen Logistik-, Verzollungs- und Transportlösungen.
Wir bieten ein kompetentes Team aus internen und externen Zollspezialisten, die dafür sorgen, dass Ihre Auslandspakete rechtzeitig und ohne Verzögerungen am richtigen Ort beim Empfänger ankommen.
Wir nutzen unsere Partner und wir setzen unser umfassendes Know-how so für Sie ein, dass die Verzollung nicht zum Hürdenlauf wird – weder in zeitlicher, administrativer noch finanzieller Hinsicht.
Verzollungen an unserem Standort in Schaan (ZVE)
- Im grenzüberschreitenden Warenverkehr kann es schnell gehen. So schnell, dass Ihre Ware meist schon verzollt ist, wenn der LKW ankommt.
- Wir meistern komplexeste Verzollungen und Verfahren
- Wir sind auf Massenabfertigungen spezialisiert
- Passiver und aktiver Veredelungsverkehr
- Vorübergehende Ein- und Ausfuhrabfertigungen
- Erstellung und Löschung von T-Papieren
Verzollungen an unserem Grenzbüro in Schaanwald / Tisis (Zollstelle)
- Zollabwicklung von A-Z
- Zollabfertigung von Einfuhr- und Ausfuhrwaren, direkt an der Grenze
- Überprüfung von Zollpapieren & Dokumente – Bedarfsanalyse
- Berechnung & Erhebung von Zöllen, Steuern und Abgaben
- Überwachung von Handels- & Sicherheitsvorschriften
- Erstellung von Transitpapieren (nationaler Transit, T1 & T2)
- Sprachrohr zwischen Ihnen & der Zollbehörden
- Carnet ATA, ZAVV
- Erstellung von EUR 1 – Beratung und Unterstützung bei der Zollabwicklung
Vorteile der eVV
Veranlagungsverfügung
Alle Firmen und Privatpersonen, die Güter importieren, erhalten eine elektronische Veranlagungsverfügung (eVV). Diese kann mit den mitgelieferten Zugangsdaten beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) elektronisch bezogen werden. Firmen mit eigener Mehrwertsteuernummer können anhand dieser die Einfuhrumsatzsteuer im Rahmen der MWST-Rückforderung geltend machen.
Bei Speditionsverzollungen kann die Veranlagungsverfügung vollständig automatisiert an Ihr E-Mail-Postfach versendet werden.
Wichtigste Vorteile der eVV Import
Mit der eVV Import lassen sich alle Daten der Veranlagungsverfügung elektronisch in das IT-System des Zollbeteiligten übernehmen und für nachfolgende Geschäftsvorgänge weiterverwenden.
- Bei der eVV Import handelt es sich um ein zeitgemässes und sicheres elektronisches Dokument, das den Anforderungen des neuen Mehrwertsteuerrechts an elektronische Daten vollumfänglich Rechnung trägt.
- Die eVV Import kann in den meisten Fällen 72 Stunden nach der Freigabe der Zollanmeldung beim BAZG abgeholt werden.
Gut zu wissen
Was ist eine Präferenzbegünstigung?
Die Schweiz und Liechtenstein haben verschiedene Freihandelsabkommen, darunter auch mit der EU, abgeschlossen. Waren, die z.B. in der EU produziert oder wesentlich bearbeitet wurden, können innerhalb dieses Freihandelsabkommens zollfrei (aber nicht Einfuhrumsatzsteuerfrei) eingeführt werden. Zur Dokumentation dieses Umstandes sind einige formale Richtlinien einzuhalten.
Gut zu wissen
Zölle und Freigrenzen im Postverkehr
Auf verschiedene Produkte werden unterschiedliche Zölle erhoben. Diese werden gemäss dem Zolltarif erhoben. Dabei gilt es folgendes zu beachten:
- Einfuhrumsatzsteuern und Zollabgaben unter CHF 5.00 werden nicht erhoben. (= Freigrenze bei einem Warenwert von CHF 62.00, inkl. Porto/Fracht bei Steuersatz 8.1% oder CHF 192.00 bei ermässigtem Steuersatz 2.6%)
- Geschenke von Privatpersonen aus dem Ausland sind bis zu einem Warenwert von CHF 100.00 abgabefrei (ausgenommen Alkohol und Tabak), sofern diese entsprechend deklariert sind. Die Inhaltsdeklaration ist Sache des Absenders – er kreuzt einfach den Vermerk «Geschenk» an oder formuliert dies auf der Deklaration.
Martin Muster, Leiter Filatelie
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Unser Filatelie Leiter, Martin Muster, steht Ihnen sehr gerne unkompliziert beratend zur Seite.
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Unser Leiter Internationales Geschäft, Reto Hermann, steht Ihnen sehr gerne unkompliziert beratend zur Seite.