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Global News

USA verbleiben im Weltpostverein (UPU)

Anlässlich des 3. ausserordentlichen Weltpostkongresses (UPU-Congress) konnte im September in Genf eine Kompromisslösung gefunden werden, welche es den USA erlauben, ihre Mitgliedschaft im Weltpostverein weiterhin aufrecht zu erhalten. Die USA hatten ursprünglich im Rahmen ihres Handelskonflikts mit China den Austritt aus der Weltpostgemeinschaft erklärt.

Die USA und wohl auch noch weitere Länder werden vom Recht Gebrauch machen, inskünftig die Abgeltung für die Zustellung von internationalen Warenbriefen (bis 2 kg) selber festlegen zu können, wobei diese nicht höher ausfallen dürfen als 70% des jeweiligen Inlandtarifes (Gleichbehandlung der internationalen mit den nationalen Versendern).

Diese Massnahme wird aber auf die nächsten 4 Jahre verteilt werden und deshalb nicht schlagartig ausfallen. Da derzeit noch unklar ist, welche Länder schlussendlich welche Tarife festlegen werden, dürfte es wohl noch bis 2021 dauern, bis die Preise für Warenbriefe im internationalen Versand je nach Destination aufgabeseitig an – steigen werden. Wir werden Sie auf jeden Fall auf dem Laufenden halten.

Electronic Advance Data (EAD)

Der Weltpostverein (UPU) und die International Post Corporation (IPC) ändern die Bedingungen für den Versand von Warensendungen ins Ausland. Für Postsendungen mit Wareninhalt (Briefe und Pakete) müssen die Sendungs- und Inhaltsangaben für den Export neu elektronisch erfasst und dem Bestimmungsland vorab übermittelt werden (EAD). Diese Regelung gilt seit 1. Juli 2019 für die USA und ab 1. Januar 2020 für alle Länder weltweit. Dank der elektronischen Übermittlung der Inhaltsangaben können Sendungen mit Wareninhalt rascher als bisher verarbeitet und verzollt werden.

Nutzen Sie für die Datenerfassung den kostenlosen Onlinedienst der Liechtensteinischen Post AG, um Komplikationen wie Verspätungen oder gar Rückweisungen von Sendungen zu vermeiden: https://versandtool.post.li/ Für die Erfassung der Daten durch unserer Schalterpersonal in einer unserer eigenbetriebenen Filialen berechnen wir Ihnen ab 1. Januar 2020 CHF 3.— pro Sendung.

Fall der 22 Euro-Freigrenze in der EU

Die Europäische Kommission hat festgelegt, dass die derzeitige Freigrenze für den Import von Kleinsendungen in die EU von € 22.— per 1. Januar 2021 aufgehoben wird. Das bedeutet, dass sämtlicher postalischer Warenimport in die EU mit der Einfuhrsteuer des jeweiligen Importlandes belastet werden wird.

Gleichzeitig wird ab besagtem Datum die einheitliche europäische UID geschaffen, welche es ausländischen Importeuren erlauben wird, mit nur einer steuerlichen Registrierung in der EU Importe in alle EU-Länder tätigen zu können. Heute muss nach überschreiten des individuellen Schwellenwertes je EU-Land in diesem eine steuerliche Registrierung erfolgen, was mit höherem administrativem Aufwand verbunden ist und deshalb viele Unternehmen in Liechtenstein und der Schweiz etwas vom europäischen Markt fernhält