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Neuerungen rund um die neue QR-Rechnung

Neue QR-Rechnung: fast alles bleibt beim Alten
Zahlungen mit roten und orangen Einzahlungsscheinen sind nur noch bis zum 30. September 2022 möglich. Ab dem 1. Oktober 2022 können nur noch QR-Rechnungen bearbeitet werden. Auf Sie als Rechnungsempfänger kommen aber nur wenige Änderungen zu. Hier das Wichtigste in Kürze.

Das ist neu
Mit der QR-Rechnung wird alles einfacher: aus zwei wird eins, aus Rot und Orange wird Schwarz-Weiss. Die wichtigste Neuerung ist aber der QR-Code auf dem Zahlteil der QR-Rechnung: Er enthält alle notwendigen Zahlungsinformationen in codierter Form. Mit der neuen QR-Rechnung wird das Bezahlen von Rechnungen noch

  • einfacher: Sie können die Zahlungsinformationen via QR-Code einscannen.
  • schneller: mit nur einem Klick können Sie die Zahlung auslösen.
  • sicherer: kein Abtippen von Konto- und Referenznummern – keine Tippfehler!

Datenerfassung durch die Post
Grundsätzlich ist der Rechnungssteller in der Pflicht, Ihnen eine korrekte QR-Rechnung in Papierform zukommen zu lassen. Falls dies nicht der Fall ist, erfassen wir Zahlungen auf Wunsch direkt beleglos am Schalter gegen eine Gebühr von CHF 5.– je erfassten Zahlbeleg.

Bareinzahlungen am Schalter mit Beträgen ab CHF 5 000.–
Die gesetzlichen Vorgaben (Sorgfaltspflichtgesetz und Sorgfaltspflichtverordnung) verpflichten die Post, bei Bareinzahlungen über höhere Beträge die wirtschaftliche Berechtigung zu prüfen und zu dokumentieren. Diese regulatorischen Aufwände sind umfangreich und zeitintensiv, was zu langen Wartezeiten am Schalter für übrige Kunden führt. Zudem kann die Post ihre Aufwände nicht verrechnen. Aus diesen Gründen hat die Liechtensteinische Post AG entschieden, ab 1. Oktober 2022 für Bareinzahlungen ab einem Betrag von CHF 5 000.– eine Gebühr in der Höhe von CHF 12.– für Privateinzahler und CHF 20.– für Geschäftskunden einzuführen. Auf Ihr eigenes Postkonto können Sie weiterhin Bareinzahlungen ohne Betragslimite vornehmen.

Detailliertere Informationen rund um die QR-Rechnung finden Sie in der nachfolgenden Broschüre, welche auch auf jeder Postfiliale in Liechtenstein aufliegt.