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Neues Einfuhrumsatzsteuer Regime der EU-Staaten

Innerhalb der Europäischen Union (EU) gibt es per 1. Juli 2021 wichtige Gesetzesänderungen, die den Versand von Waren in die EU betreffen. Ab diesem Zeitpunkt tritt die neue Richtlinie der EU im Rahmen des Umsatzsteuerpakets für den E-Commerce in Kraft. Heute können in vielen EU-Länder B2C Sendungen bis zu einem Warenwert von € 22 einfuhrumsatzsteuerfrei importiert werden.

Bei einem Warenwert von über € 22 werden die Einfuhrsteuer und Zölle dieser Sendungen je nach angewandtem Incoterm beim Empfänger in der EU (DAP) (Delivery at Place) oder beim Versender (DDP) erhoben. Wird mit DDP (Delivered Duty Paid) versandt, muss der Versender sich umsatzsteuerlich im Bestimmungsland registrieren bzw. eine entsprechende umsatzsteuerliche Identifikationsnummer (UID/EORI) vorweisen. Eine einheitliche, für die ganze EU gültige UID, gibt es bisher aber nicht.

Per 1.7.2021 wird nun dieser Grenzwert für Kleinsendungen von € 22 auf € 0 fallen und alle Warensendungen in die EU unterliegen der Einfuhrsteuerpflicht. Für Versender aus der Schweiz und Liechtenstein bedeutet dies ab diesem Zeitpunkt, dass deren Waren vollumfänglich der Einfuhrumsatzsteuer des Importlandes der EU unterliegen. Mit dieser Massnahme werden ab diesem Stichtag täglich Millionen von Kleinwarensendungen für die EU zusätzlich umsatzsteuerpflichtig.

Zur Entlastung der EU-Zollbehörden im Umgang mit diesem enormen Mehrvolumen an umsatzsteuerpflichtigen Kleinsendungen, wird ab 1.7.2021 eine Vereinfachung durch eine Import-One-Stop-ShopLösung (IOSS) den kommerziellen Versendern von Waren aus nicht EU-Mitgliedsländern in die EU angeboten.

Mit dieser IOSS-Lösung wird es möglich sein, mit einer einzigen Registrierung über eine IOSS-Plattform Waren bis zu einem Warenwert von € 150, bei denen nur die reine Einfuhrumsatzsteuer anfällt (also keine Zölle und Zusatzabgaben), in alle EU-Staaten unter Anwendung der entsprechenden Umsatzsteuersätze als eine «abgespeckte» DDP-Lösung auszuliefern. Der IOSS-Provider ist dafür besorgt, dass die beim Versand erhobene länderspezifische Einfuhrumsatzsteuer auch korrekt abgeführt wird.

Ablauf bei

«Import One-Stop-Shop»

Der erste Schritt für einen Lieferer oder eine elektronische Schnittstelle zur Inanspruchnahme der Einfuhrregelung besteht darin, sich über das elektronische Portal eines Mitgliedstaats der EU registrieren zu lassen. Die Registrierung bei einem IOSS-Dienstleister ist für jeden Mitgliedstaat der EU gültig. Die nachfolgende Grafik zeigt Ihnen die einzelnen Schritte, welche im IOSS-Prozess nötig sind:

Beispiel eines

IOSS-Ablaufs bei der Liechtensteinischen Post AG

Die Liechtensteinische Post AG wird die Option IOSS (Import One-Stop-Shop) für den Versand seiner dann mehrwertsteuerpflichtigen Philateliesendungen an die zahlreichen Sammler in der Europäischen Union nutzen und mit dem Anbieter Eurora zusammenarbeiten. Der Ablauf von der einmaligen Registrierung bis hin zur länderspezifischen Abführung der Einfuhrsteuer wird grob wie folgt aussehen:

  1. Schritt – Registrierung beim IOSS-Partner:
    Die Liechtensteinische Post AG unterzeichnet eine Vollmacht zugunsten von Eurora und diese, als unser IOSS-Partner, meldet die Liechtensteinische Post AG als IOSS-Nutzer bei der estnischen Regierung an. (Estland deshalb, weil Eurora vom estnischen Staat die Bewilligung als IOSS-Plattform erhalten hat und bereits erprobt ist in der digitalen Abwicklung.)
  2. Schritt – IOSS-Nummer:
    Die estnischen Behörden teilen uns eine EU weit einmalige IOSS-Nummer zu. Mit dieser Nummer können wir die Mehrwertsteuer auf EU-Importe (Waren mit einem Wert bis € 150) in alle Mitgliedsstaaten abführen, ohne dass wir eine Betriebsstätte in der EU haben müssen
  3. Schritt – Verknüpfung Eurora mit Philatelie Shop:
    Mittels einer API-Anbindung (Application Programming Interface) unseres Philatelie-Shops an Eurora können wir für jede Bestellung eines EU-Kunden in unserem Shop die für seine bestellten Artikel und sein Wohnsitzland gültige Einfuhrumsatzsteuer berechnen, auf seiner Bestellung bestätigen und auf der Kundenrechnung ausdrucken.
  4. Schritt – Versand:
    Der Versand erfolgt auf dem üblichen Weg unter Angabe der zugeteilten IOSS-Nummer für die Zollabfertigung.
  5. Schritt – EU-Einfuhrverzollung:
    Anhand der gültigen IOSS-Nummer erkennt der Eingangszoll der physischen Sendung, dass die Einfuhrumsatzsteuer bereits bezahlt wurde und damit die Sendung ohne weitere Behandlung und Verzug als innergemeinschaftliche Lieferung oder als Inlandslieferung an den Empfänger gehen kann.
  6. Schritt – VAT-Abrechnung:
    Der IOSS-Anbieter stellt der Liechtensteinischen Post AG monatlich eine Rechnung mit den ausgewiesenen Umsatzsteuerbeträgen (VAT) je Sendung und Land aus.
  7. Schritt – Bezahlung der VAT:
    Die Liechtensteinische Post AG gleicht die Rechnung mit den Sendungsinformationen ab und begleicht die monatliche Rechnung an Eurora.
  8. Schritt – VAT-Clearing:
    Eurora leitet die Einfuhrumsatzsteuer pro EU Mitgliedsland an die entsprechenden Stellen weiter

Fragen?
Bei Fragen zu IOSS wenden Sie
sich direkt an unseren Spezialisten
Reto Hermann
Telefon +423 399 44 24
E-Mail reto.hermann@post.li

Fragen & Antworten zum IOSS-Versand

Können alle Sendungen bis zu einem Warenwert von € 150 über IOSS versandt werden?
Leider nicht. Waren, die einer Zusatzabgabe unterstehen (z.B. Kaffee- oder Luxussteuer oder Biersteuer), können nicht über das IOSS-Verfahren abgewickelt werden.

Wie bemisst sich der Warenwert zur Feststellung der Grenze von € 150?
Der Warenwert von € 150 versteht sich als der Wert der Waren ohne Umsatzsteuer und Porto.

Welche Kosten entstehen beim IOSS-Versand?

  • einmalig: Registrierung durch Eurora
  • wiederkehrend: Monatsgebühr für VAT-Abrechnungen
  • fallweise: Transaktionskosten, Nutzung VAT-Kalkulator für eigenen Shop

Welche Vorteile bietet der IOSS-Versand in die EU?

Ein IOSS-Versand bringt einige Vorteile:

  • DDP-Versand (Delivered Duty Paid) und damit Zustellung ohne Inkasso von Gebühren und Abgaben (kundenfreundlich)
  • Beschleunigte EU-Einfuhrverzollung mit kürzeren Laufzeiten bis zum Empfänger
  • Trennung zwischen physischem EU-Import und effektivem EU-Zustellland (Einfuhrumsatzsteuersatz des Zustelllandes und nicht des Importlandes wird erhoben und korrekt abgeführt, dies ohne weitere Registrierung.)
  • Umsatzschwellenwerte der EU gelangen im IOSS-Verfahren nicht zur Anwendung
  • Mit einer IOSS-Registrierung wird die ganze EU mit deren 27 Mitgliedsländern erreicht

Wie können ab 1.7.2021 Sendungen mit einem Warenwert von über € 150 versandt werden?
Diese Waren können natürlich auch weiterhin, wie heute, als normale Postsendungen (Incoterm DAP = Delivered At Place) versandt werden. Die anfallende Einfuhrsteuer, Zölle und sonstigen Abgaben werden bei der Zustellung vom Empfänger eingehoben. Der Versand erfolgt, da grenzüberschreitend, ohne CH-Umsatzsteuer. Dabei gilt es zu beachten, dass wenn von einem Nicht-EU-Versender die länderspezifische Umsatzschwelle erreicht wird, er sich zwingend umsatzsteuerlich registrieren lassen und ab dann mit dem landesüblichen Umsatzsteuersatz fakturieren sollte. Für eine DDP-Lösung für den Versand von Waren über € 150 wird auch nach dem 1.7.2021 eine UID des EU-Importlandes benötigt.

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Haben wir Sie «neugierig» gemacht? Gerne klären wir mit Ihnen Ihre individuelle Situation und Anforderungen für den Warenversand in den riesigen EU-Markt unverbindlich ab. Dabei können Sie von unseren eigenen Erfahrungen mit IOSS und der Zusammenarbeit mit Eurora profitieren. Nehmen Sie doch einfach Kontakt mit Ihrem Kundenberater auf.