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Update der Zusatzleistung «Beleglose Nachnahme» per 01.12.2024

Die Liechtensteinische Post AG optimiert und vereinfacht ihr Dienstleistungsportfolio laufend. Da die Nachfrage nach «Beleglose Nachnahme» BLN stark sinkt und die Barzahlungen zurückgehen, hat sich die Liechtensteinische Post AG entschieden, «Beleglose Nachnahme», per 31. Dezember 2025 einzustellen.

Gleichzeitig führen wir per 01.12.2024 die Postverzollung per Rechnung ein. Diese Rechnung wird mit separater Post dem Empfänger zugestellt.

So gehen Sie bei Rücksendungen vor:

Möchte Sie die Sendung, nachdem diese als zugestellt gescannt worden ist, nicht annehmen, müssen Sie die Sendung an den ursprünglichen Versender retournieren.

  • Dazu müssen Sie die Sendung ungeöffnet oder möglichst in der Originalverpackung, mit dem Vermerk «Rücksendung» an die Postverzollung, alte Zollstrasse 11, 9494 Schaan senden.
  • Dort wird mit der zuständigen Stelle des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) geprüft, ob wirklich der ganze Inhalt retourniert werden soll oder nicht. Dieser Prozess kann einige Tage in Anspruch nehmen. Wird der ganze Inhalt retourniert, kann eine Rückerstattung der Einfuhrsteuer und Zollabgaben (aber nicht der Verzollungskosten) beim BAZG beantragt werden.
  • Die vom BAZG berechneten Kosten für diesen Rückerstattungsantrag betragen CHF 44 und sind vom Versender der Retoure zu tragen. Bei einem geringen Warenwert oder einer Teilrücksendung rechnet sich der Rückforderungsprozess beim BAZG somit nicht. Dann bleibt es bei einer normalen Rücksendung ohne Rückforderung der Inlandabgaben.    
  • Dazu sollte der ausländische Versender über den Rückversand informiert werden, damit die entsprechende Kundenrechnung ebenfalls entlastet werden kann.     

Haben Sie dazu Fragen? Selbstverständlich sind wir in der Übergangsphase für Sie da und beraten Sie gerne.