Ich habe ein eigenes ZAZ-Konto, was bedeutet eVV Import für mich?
Sie erhalten die Veranlagungsverfügung direkt von der Eidgenössischen Zollverwaltung.
Sie erhalten die Veranlagungsverfügung direkt von der Eidgenössischen Zollverwaltung.
Sollte Ihre Sendung zollpflichtig sein, erhalten Sie die Veranlagungsverfügung für die Zollabgaben von der Post in elektronischer Form. Die Veranlagungsverfügung für die MWST-Abgaben erhalten Sie von der EZV direkt. Für die elektronische Form müssen Sie sich selber mit der EZV in Verbindung setzen.
Als juristische Person können Sie eine allfällige MWST-Rückforderung mit der Veranlagungsverfügung beantragen. Ausserdem berechtigt die Veranlagungsverfügung zum Abzug der Vorsteuer. Privatpersonen benötigen keine Veranlagungsverfügung.
Sie erhalten zwei XML-und eine PDF-Datei. Die PDF-Datei dient nur dem Lesen der Veranlagungsverfügung. Die XML-Datei mit der Sendungsnummer ist die eigentliche Veranlagungsverfügung mit rechtlichem Charakter. Die XML-Datei «Validation Report» ist für die Echtheitsprüfung. Mit dieser können Sie die Echtheit der Veranlagungsverfügung auf der Website der EZV herunterladen.
Die Post nimmt die Verzollung auf ihr eigenes ZAZ-Konto vor. Die Fakturierung erfolgt nach wie vor in Papierform per Nachnahme. Neu werden die Veranlagungsverfügungen nicht mehr gemeinsam mit dem Paket versendet, sondern sind nach Erhalt des Pakets zur Abholung auf der Post-Homepage abrufbar.