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Wie fülle ich die Ausfuhrdeklaration für Pakete und Urgent aus?

Verwenden Sie die Ausfuhrdeklaration bitte nur für Briefsendungen bis 2 kg und füllen Sie sie gemäss der nachfolgenden Abbildung aus: Name und Adresse des Absenders Name und genaue Adresse des Empfängers Telefonnummer des Empfängers Inhaltstypisierung Art und Nummer der Warenverkehrsbescheinigung (EUR.1) Nummer der Ausfuhrbewilligung und Ausgabedatum Ankreuzen, wenn eine Handelsrechnung beiliegt (und evtl. Rechnungsnummer angeben) … Weiterlesen …

Wie kann ich Bargeld im internationalen Postverkehr sicher versenden?

Sendungen mit Bargeld sind im internationalen Postverkehr nicht zugelassen. Die Post übernimmt im Fall von Verlust oder Raub keinerlei Haftung (siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen Postdienstleistungen der Liechtensteinischen Post AG; Ziff. 4.3). Bitte verwenden Sie deshalb für Geldtransfers die Produkte von Western Union. Informationen dazu erhalten Sie direkt über die Hotline von PostFinance oder die angegebene E-Mail-Adresse: … Weiterlesen …

Wie wird der Verzollungspreis berechnet?

Der Verzollungspreis hängt von der Herkunft und vom Warenwert der Sendung ab. Für Sendungen aus Deutschland, Frankreich, Österreich und Italien beträgt die Grundgebühr CHF 13.00, für Sendungen aus allen anderen Ländern CHF 16.00. Dazu kommt ein Zuschlag von 3% des deklarierten Warenwerts (ohne Importabgaben und Zollabfertigung). Beispiele: Ein Paket aus Frankreich hat einen Wert von … Weiterlesen …

Warum sind die Verzollungspreise vom Herkunftsland und vom Wert der Sendung abhängig?

Die Post CH hat mit der Eidgenössischen Preisüberwachung einvernehmlich ein einfaches Preismodell vereinbart, das möglichst vielen Kunden (insbesondere Privatkunden) attraktive Verzollungspreise ermöglicht. Darüber hinaus soll es sicherstellen, dass die Verzollungspreise aufwandbezogen und risikogerecht sind. Die Liechtensteinische Post AG wendet aus diesem Grund dieselben Preise an. Dieses Modell hat zur Folge, dass für Sendungen, die in … Weiterlesen …

Kann ich bei Rücksendung ins Ausland die bei der Einfuhr bezahlten staatlichen Abgaben für Zoll und Einfuhrsteuer zurückfordern?

Ja, für Warensendungen, welche wegen Annahmeverweigerung, Rückgängigmachung des Verkaufes, Rücksendungen wegen Nichtgefallens, Beschädigung oder Mängel an den Absender zurückgeschickt werden. Dies gilt nicht für Sendungen, bei welchen von Beginn an klar war, dass sie nur temporär in die Schweiz eingeführt werden. Detaillierte Informationen finden Sie hier.